Risikobeurteilungen

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unter Berücksichtigung der Normenreihen
DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 13849

Der Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ fordert unter „ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE“:

Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.

Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Die Risikobeurteilung ist konstruktionsbegleitend zu erstellen!



Technische Dokumentation: Risikobeurteilung/Sicherheitsüberprüfung Flexodruckmaschine

Sicherheitsüberprüfung für eine Flexodruckmaschine


Anwendung:
mehrfarbige Drucke auf Endlos-Papierbahnen


Aufstellungsort:
Kanada