unter Berücksichtigung der Normenreihen
DIN EN ISO 12100 und DIN EN ISO 13849
Der Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG „Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ fordert unter „ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE“:
Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Die Risikobeurteilung ist konstruktionsbegleitend zu erstellen!
Sicherheitsüberprüfung für eine Flexodruckmaschine
Anwendung:
mehrfarbige Drucke auf Endlos-Papierbahnen
Aufstellungsort:
Kanada

